Verbraucherzentrale: Warnung vor Haustürgeschäften
Veröffentlicht: Dienstag, 06.05.2025 14:00
Die Verbraucherzentrale Mülheim warnt vor unseriösen Haustürgeschäften. Ein Anbieter von Wintergärten geht derzeit in Mülheim von Tür zu Tür, um Standorte für Muster-Wintergärten zu finden, heißt es. Doch bei dem Angebot handelt es sich aus Sicht der Verbraucherzentrale um einen fragwürdigen Deal.

Für die kostenlose Lieferung der Bauteile müssten die Interessenten einen Werbevertrag unterschreiben. Dieser verpflichte sie, regelmäßige Besichtigungen ihres Wintergartens durchzuführen. Auf den ersten Blick sei das Konstrukt aus drei verschiedenen Verträgen nicht sofort zu durchschauen. Die Verbraucherzentrale warnt: „Werden Verbraucher:innen unter Druck gesetzt, unterschreiben sie unter Umständen einen Vertrag, den sie so gar nicht wollten”. Grundsätzlich gelten laut Verbraucherzentrale für Haustürgeschäfte diese Regeln:
Nicht unter Druck setzen lassen
Vertreter:innen, die unangekündigt an der Haustür erscheinen, nutzen häufig psychologische Mittel, um zu spontanen Entscheidungen zu drängen. Verbraucher:innen sollten nichts übereilen, auch wenn der Anbieter Zeitdruck vortäuscht. Im besten Fall sollten Verkaufsgespräche nicht alleine geführt werden. Eine zweite Person kann später als Zeuge wichtig sein. Wer sich überrumpelt fühlt, sollte das Gespräch beenden. Seriöse Verkäufer:innen respektieren diese Entscheidung und akzeptieren, wenn Verbraucher:innen sich Bedenkzeit nehmen möchten.
Verträge nicht sofort unterschreiben
Auch wenn ein Angebot auf den ersten Blick überzeugend wirkt, sollten alle Unterlagen genau geprüft werden – am besten mit etwas zeitlichem Abstand. Erst wenn der Vertrag genau gelesen und verstanden wurde, sollte er unterschrieben werden. Angebote, die nur „jetzt sofort“ gelten, sind meist nicht im Interesse der Kund:innen und ein deutliches Warnsignal.
Widerrufsrecht prüfen
Wer einen Vertrag an der Haustür geschlossen hat, hat in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das gilt allerdings nicht für individualisierte, maßangefertigte Produkte. Ob ein Widerrufsrecht vorliegt, sollten Verbraucher:innen vor Vertragsschluss daher immer prüfen.
Ungewollte Besuche melden
Wer sich durch Vertreter:innen belästigt fühlt oder vermutet, Opfer eines unseriösen Geschäfts geworden zu sein, kann den Vorfall bei der Verbraucherzentrale melden. Dort erhalten Betroffene auch rechtliche Unterstützung.
Bei Problemen mit Verträgen gibt es hier Hilfe, Rat und Unterstützung.