Revision nach Urteil wegen der Gruppenvergewaltigung

Der mutmaßliche Haupttäter der Gruppenvergewaltigung in Mülheim hat Revision eingelegt. Das hat uns das Landgericht Duisburg bestätigt. Das Gericht hatte entschieden, dass der 15-Jährige für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis muss. Das will der Verteidiger nicht akzeptieren. Vorerst bleibt der Junge in U-Haft.

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Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. Im letzten Sommer sollen insgesamt fünf Jungen eine 18-Jährige in ein Waldstück in Mülheim gelockt und dort vergewaltigt haben. Zwei Jungen müssen für vier Wochen in Dauerarrest. Das haben die Verteidiger akzeptiert. Für die anderen beiden Jungen wurden die Verfahren eingestellt, weil sie damals erst 12 Jahre alt waren.

Die nächsten Schritte

Als Nächstes wird das Gericht das Urteil schriftlich begründen. Der Verteidiger macht das Gleiche für die Revision. Dann übernimmt der Bundesgerichtshof den Fall.

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