Nicht-öffentliche Osterfeuer unter Auflagen erlaubt
Veröffentlicht: Donnerstag, 18.03.2021 12:22
Knapp zwei Wochen vor dem Osterfest sieht es im Moment so aus, als müssten auch in diesem Jahr die großen öffentlichen Feuer ausfallen. Nicht-öffentliche dürfen - nach aktuellem Stand - allerdings in der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag stattfinden, wenn die geltenden Abstandsregelungen eingehalten werden.
Die Mülheimer Feuerwehr hat noch einmal die wichtigsten Tipps zusammen gestellt. Sie rät wegen der aktuellen Lage dazu, die Feuer auf ein Minimum zu beschränken.
- Die nicht-öffentlichen Feuer müssen nicht angemeldet werden
- Prüfen ob umliegende Vegetation evtl. zu trocken ist
- Auf ausreichend Abstand zu Bebauung und brennbaren Gegenständen achten
- Untergrund darf nicht brennbar sein
- Windrichtung beachten
- In Waldnähe darf kein Feuer abgebrannt werden
- Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht erlaubt
- Sicherheitshalber Eimer mit Wasser bereit stellen oder einen angeschlossenen Gartenschlauch
- Keinen Brandbeschleuniger wie Spiritus verwenden
- Erwachsene müssen das Feuer bewachen, bis es vollständig erloschen ist
- Geht "etwas schief", sofort 112 wählen