Nicht-öffentliche Osterfeuer unter Auflagen erlaubt

Knapp zwei Wochen vor dem Osterfest sieht es im Moment so aus, als müssten auch in diesem Jahr die großen öffentlichen Feuer ausfallen. Nicht-öffentliche dürfen - nach aktuellem Stand - allerdings in der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag stattfinden, wenn die geltenden Abstandsregelungen eingehalten werden.

© Dietmar Wäsche / FUNKE Foto Services

Die Mülheimer Feuerwehr hat noch einmal die wichtigsten Tipps zusammen gestellt. Sie rät wegen der aktuellen Lage dazu, die Feuer auf ein Minimum zu beschränken.


  • Die nicht-öffentlichen Feuer müssen nicht angemeldet werden
  • Prüfen ob umliegende Vegetation evtl. zu trocken ist
  • Auf ausreichend Abstand zu Bebauung und brennbaren Gegenständen achten
  • Untergrund darf nicht brennbar sein
  • Windrichtung beachten
  • In Waldnähe darf kein Feuer abgebrannt werden
  • Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht erlaubt
  • Sicherheitshalber Eimer mit Wasser bereit stellen oder einen angeschlossenen Gartenschlauch
  • Keinen Brandbeschleuniger wie Spiritus verwenden
  • Erwachsene müssen das Feuer bewachen, bis es vollständig erloschen ist
  • Geht "etwas schief", sofort 112 wählen

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