Mülheimer Feuerehrleute klagen vor dem OVG
Veröffentlicht: Montag, 16.09.2024 08:24
Das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt sich heute Vormittag mit der Klage von zwei Feuerwehrleuten aus Mülheim. Beide Kläger fordern, dass Dienste und die geleistete Alarmbereitschaft außerhalb der üblichen Bürozeiten von Zuhause aus als normale Arbeitszeit anerkannt werden. Außerdem klagen sie gegen die Stadt Mülheim auf die entsprechende Vergütung ihrer Arbeit.
Ihr Arbeitgeber fordert, dass sie sich während dieser Dienstzeit nur in einem engen, vorgeschriebenen Radius wegbewegen dürfen und sie innerhalb von 90 Sekunden ausrücken können. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf waren die die Mülheimer Feuerwehrleute mit ihrer Klage gescheitert. Das OVG will voraussichtlich im Anschluss an eine mündliche Verhandlung heute ein Urteil verkünden. Der Europäische Gerichtshof hatte sich bereits 2021 zu einem ähnlichen Streit geäußert. Damals ging es um die Frage, ob ein Feuerwehrmann aus Offenbach seine Rufbereitschaft außerhalb der Dienststelle als Arbeitszeit anerkannt bekommt. In seinem Fall hatten der EuGH dem Kläger aus Deutschland recht gegeben.