Weitere Hilfen nach Apothekenskandal

Die Landesregierung hat die Entschädigungsregeln für die Opfer des Bottroper Apothekenskandals ausgeweitet. Ab sofort können alle Patienten, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der „Alten Apotheke“ individuell hergestellte Krebsmedikamente bekommen haben, eine Einmalzahlung beantragen.

© Lars Heidrich / FUNKE Foto Services (2017)

Das Land hat einen Hilfsfonds von 10 Millionen Euro aufgelegt. Der Skandal war vor sechs Jahren aufgeflogen. Ein Apotheker soll Medikamente für Krebspatienten gestreckt oder falsch dosiert und sich so bereichert haben. Er war später zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Bislang konnten nur die Patienten einen Entschädigung bekommen, deren Fälle vorm Landgericht verhandelt worden waren. Nach wütenden Protesten hat das Land jetzt nachgebessert. Dies gilt auch für Kinder, Ehegatten und Lebenspartner von verstorbenen Betroffenen.

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