Vorwürfe zu den Akten gelegt

Der ehemalige Mülheimer Oberbürgermeister Ulrich Scholten wird nicht von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Der Verdacht der Untreue habe sich nicht erhärtet. Auch das Thema Unfallflucht hat sich erledigt.

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Das berichtet die WAZ. Scholten soll eine Privatreise im Sommer 2018 mit seinem Dienstwagen unternommen und nicht korrekt abgerechnet haben. Die Staatsanwaltschaft legte den Vorfall zu den Akten, weil er die Reise dem Personalamt formlos mitgeteilt hatte. Auch ein Unfallschaden an Scholtens Dienstwagen mit angeblicher Unfallflucht wird ihm nicht angelastet. Das sei nicht nachweisbar, heißt es in dem Bericht. Offen ist demnach jetzt nur noch wie die Dienstaufsicht in Sachen Disziplinarverfahren gegen Scholten entscheidet.

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