Verbraucherzentrale berät bei Vertragsärger

In Telefonshops werden Kunden nach wie vor häufig über den Tisch gezogen. Davor warnt die Mülheimer Verbaucherzentrale heute am Weltverbrauchertag. Sehr oft verlassen Kunden die Shops mit überteuerten Verträgen und Zusatzleistungen, die sie gar nicht benötigen, heißt es.

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Die Verbraucherzentrale beruft sich auf Stichproben, die sie landesweit in fast 200 Telefonshops durchgeführt hat. Zum Beispiel wurde Kunden die vorgeschrieben Vertragszusammenfassung in Textform nicht vorgelegt, um den Vertragsinhalt vor Unterschrift noch einmal prüfen zu können. Das Problem: Anders als bei Vertragsabschlüssen im Internet können im Telefonshop abgeschlossene Verträge in der Regel nicht widerrufen werden, wenn erst einmal unterschrieben wurde. Verbraucher sind dann meist 24 Monate daran gebunden. Um Ärger zu vermeiden sollten Kunden im Telefonshop immer auf ein ausgedrucktes Vertragsexemplar bestehen und dies vor Unterschrift sorgfältig prüfen.

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