Urlaubsgeld muss bis Mitte des Jahres ankommen

Die Gewerkschaft NGG im Ruhrgebiet rät Beschäftigten, jetzt zum Urlaubsgeld-Check. Einen gesetzlichen Anspruch auf das zusätzliche Geld gibt es zwar nicht. In vielen Branchen, wie der Ernährungsindustrie, Bäckereien oder Gastronomie ist die Extra-Zahlung aber klar im Tarifvertrag geregelt, heißt es.

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Das Urlaubsgeld muss bis zur Jahresmitte auf dem Konto sein. Ganz besonders Mini-Jobber sollten darauf achten, dass das Geld bei ihnen ankommt. Laut NGG werden sie gerne bei der Sonderzahlung "vergessen", genauso wie Teilzeit-Kräfte. Dabei gilt der Grundsatz: Wenn Vollzeit-Beschäftigte Urlaubsgeld bekommen, müssen auch alle anderen die Leistung erhalten, und zwar anteilig nach Arbeitszeit. 

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