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Insgesamt wurden laut Mitteilung 11 Gewerbebetriebe kontrolliert. 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden geschrieben wegen des Verstoßes gegen die Corona- Schutzverordnung, Zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen die Spielverordnung. In zehn Fällen wurden die Auflagen der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß Gaststättengesetz missachtet und 2 Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt. 4 Lokalitäten mussten geschlossen werden, da keiner der Verantwortlichen einen Nachweis hinsichtlich der 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) erbringen konnte.
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