Ruhrbahn schränkt Rückerstattung ein

Das Pünktlichkeitsversprechen der Ruhrbahn gilt nicht mehr für alle Kunden. Bisher gab es ab einer Verspätung von 10 Minuten das Geld für das Ticket zurück. Jetzt ist auf der Internetseite der Ruhrbahn zu lesen, dass dies nur noch eingeschränkt für Kunden gilt.

© Martin Möller/FUNKE Foto Services

Zum Beispiel für Kunden, die den vollen Preis für ihr Ticket bezahlt haben. Die Geld-zurück-Regel gilt nicht für bezuschusste Tickets für Schüler und Studenten und auch nicht für Inhaber von Sozialtickets. Hintergrund ist, dass die Ruhrbahn mit der neuen Regelung Missbrauch vorbeugen will, schreibt die WAZ. Denn es gebe Fälle, in denen sich Kunden zum Beispiel per Ruhrbahn-App über Verspätungen informieren und dann Ansprüche geltend machten, obwohl sie gar nicht mit Bus und Bahn unterwegs waren. Die Erstattungskosten seien so auf 50.000 Euro pro Jahr gestiegen, heißt es weiter. Daher schränke die Ruhrbahn das Versprechen nun ein. Anträge auf Erstattung müssen innerhalb von drei Tagen erfolgen und können nur online eingereicht werden. Mehr Infos dazu gibt es hier.

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