
© Thomas Gödde/FUNKE Foto Services
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Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat in dem Fall ermittelt. Sie wirft dem Geistlichen dreifachen sexuellen Missbrauch und den Besitz einer jugendpornografischen Schrift vor. Das berichtet heute die WAZ. Am 14. März startet die Hauptverhandlung am Amtsgericht Mülheim. Auch kirchenrechtlich muss der Priester mit Konsequenzen rechnen. Bischof Franz-Josef Overbeck hat intern ebenfalls ein Verfahren angeordnet. Sobald die eigenen Ergebnisse der Ermittlungen vorliegen, wird der Fall an die Glaubenskongregation nach Rom weitergeleitet. Sie trifft entweder selbst Konsequenzen, überlässt das Bischof Overbeck oder der muss ein deutsches Kirchengericht einschalten.
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