Mitarbeiter in Kurzarbeit weiterbilden

Coronabedingte Kurzarbeit soll keine verlorene Zeit sein. Deshalb ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Betriebe in Oberhausen, Mülheim und der Region dazu auf, diese Zeit für Weiterbildung zu nutzen.

© Agentur für Arbeit

Sie nennt dabei das im vergangenen Jahr eingeführte Qualifizierungschancengesetz. Firmen seien gut beraten, jetzt die hohen staatlichen Zuschüsse für die Weiterbildung von Mitarbeitern abzurufen. Denn bisher haben in ganz NRW nur 8.600 Beschäftigte diese Förderung in Anspruch genommen. Das geht aus aktuellen Zahlen der Agentur für Arbeit hervor. Da sei noch viel Luft nach oben, so die Gewerkschaft NGG.

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