Kein Weihnachtsgeld trotz Tarifvertrag?

Die Gewerkschaft NGG rät Beschäftigten in Mülheim zum Weihnachtsgeld-Check. Sie sollten prüfen, ob sie zum Fest Anspruch auf die Sonderzahlung haben.

© Olaf Ziegler/FUNKE Foto Services

Dass der Arbeitgeber trotz Tarifvertrag auch tatsächlich zahlt, ist laut Gewerkschaft keinesfalls selbstverständlich. In den Tarifverträgen z.B. in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk ist die Zahlung klar geregelt, heißt es. Trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen, sagt NGG. Das Weihnachtsgeld kommt in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto. Insbesondere für die rund 8.160 Menschen, die in Mülheim laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung, heißt es weiter. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.

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