Jugendschöffen weiterhin gesucht

Viele Städte suchen gerade nach Bewerbern für das Amt der Schöffen. In Mülheim haben sich schon viele Menschen beworben - weitere sind noch bis zum 5. Mai willkommen. Gesucht werden vor allem Jugendschöffen und weibliche Kandidaten.

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Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. In Mülheim werden dafür insgesamt 60 Männer und Frauen in Erwachsenenstrafsachen gesucht. Für das Amt des Jugendschöffen werden 33 Menschen benötigt.

Voraussetzungen für das Schöffenamt

Die Bewerber müssen mit Hauptwohnsitz in Mülheim gemeldet sein, am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und deutsche Staatsangehörige sein. Hauptamtlich in der Justiz tätige Menschen sowie Religionsdiener können keine Schöffen werden. Schöffen müssen über soziale Kompetenz verfügen, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis haben. Diese kann zum Beispiel aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement kommen. Außerdem müssen sie auch gesundheitlich geeignet sein, ihre Rolle im Strafverfahren sowie Rechte und Pflichten kennen. 

Für das Jugendschöffenamt gibt es nochmal besondere Voraussetzungen. Sie sollten über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das Strafverfahren wird in Jugendstrafsachen vorrangig am Erziehungsgedanken ausgerichtet. Deswegen sollte sich Jugendschöffen mit den Ursachen von Jugendkriminalität und Besonderheiten dieses Strafverfahrens auseinandergesetzt haben.

Im Gericht sind Schöffen auf einer Ebene mit Berufsrichtern. Für jedes Strafmaß braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit. In der Hauptverhandlung haben Schöffen auch ein Fragerecht.

Hier können sich Interessierte bewerben

Kommunaler Sozialer Dienst/Jugendhilfe im Strafverfahren

Ruhrstraße 1

45468 Mülheim an der Ruhr

oder per Mail an: Pamela.Busse@muelheim-ruhr.de

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