Gutschein wieder das "beliebteste" Geschenk

Der Gutschein war auch diese Weihnachten wieder das beliebteste Geschenk, weit vor Spielzeug, Büchern und Schreibwaren. Der Handelsverband weist deshalb aktuell darauf hin, was es bei Gutscheinen zu beachten gibt.

© Jürgen Theobald/FUNKE Foto Services

Wer zum Beispiel einen Gutschein bekommen hat, der zeitlich nicht ausdrücklich befristet ist, kann diesen innerhalb von drei Jahren einlösen, so der Verband. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2025 eingelöst werden. In einer GfK-Umfrage hatten vor Weihnachten über 40 Prozent der Befragten angegeben, zu Weihnachten einen oder mehrere Gutscheine verschenken zu wollen. 

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