
© Jürgen Theobald/FUNKE Foto Services
© Jürgen Theobald/FUNKE Foto Services
Anzeige
Wer zum Beispiel einen Gutschein bekommen hat, der zeitlich nicht ausdrücklich befristet ist, kann diesen innerhalb von drei Jahren einlösen, so der Verband. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2025 eingelöst werden. In einer GfK-Umfrage hatten vor Weihnachten über 40 Prozent der Befragten angegeben, zu Weihnachten einen oder mehrere Gutscheine verschenken zu wollen.
Anzeige