Auch Sozialamt und Jobcenter im Notbetrieb
Veröffentlicht: Mittwoch, 18.03.2020 05:45
Das Sozialamt und das Jobcenter bleiben ab heute grundsätzlich zu, sind aber telefonisch oder per Mail zu erreichen. Im Notdienst sind auch weniger Mitarbeiter im Einsatz als sonst. Die Details zu den einzelnen Angeboten und Leistungen im Artikel.
Sozialamt und Jobcenter sind über zentrale Telefonnummern und E-Mail-Adressen erreichbar.
- 0208 455-2900
- 0208 455-5902
- 0208 455-5454
- jobcenter@muelheim-ruhr.de
- sozialamt@muelheim-ruhr.de
Die Anfragen werden dann an die jeweiligen Ansprechpartner weitergeleitet. Im Notdienst sind weniger Mitarbeitern im Einsatz. Sie müssen entscheiden, wir dringend eine Angelegenheit ist. Die Arbeitsagentur ist auch nur noch telefonisch und online erreichbar. Außerdem hat die Stadt Mülheim alle Ämter geschlossen.
Folgende Angebote und Leistungen von Sozialamt und Jobcenter sind auch im Notdienst sichergestellt:
Angebote und Leistungen im Detail
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Leistungsgewährung: Mittellose Kunden bekommen die notwendigen Gelder rechtzeitig ausgezahlt.
- Casemanagement: Bei dringenden Angelegenheiten können Mülheimer die zuständige Stelle kontaktieren.
- Bewerbercenter arbeits.markt.platz (amp) am Löhberg 72: Kontaktaufnahme ebenfalls über die oben genannten Möglichkeiten.
Grundsicherung und häusliche Pflege
- Annahme von Anträgen (nur schriftlich) oder Scheckausgabe bei Mittellosigkeit
- Fristwahrende Annahme von Erstanträgen auf Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld
- Annahme von Anträgen auf Übernahme der Bestattungskosten
- Telefonische Beratung
Renten- und Versicherungsamt
- Telefonische Beratung, auch zur formlosen Antragstellung
- Zusendung von Antragsformularen
Kommunaler Sozialer Dienst (KSD)
- Notfallteam für die Versorgung und Unterstützung im Falle von familiären Krisen
- Weiterhin: Hilfen für Minderjährige und dessen Schutz
- Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende (über Polizei erreichbar)
Wohngeldstelle
- Wohngeldzahlungen im Rahmen von Weiterleistungsanträgen (mind. bis 31. Mai)
- Wohngeldzahlungen im Rahmen von Neuanträgen (mind. bis 31. Mai)
Zentrale Wohnungsfachstelle
- Unterbringung von Geflüchteten, Räumungsopfern und Obdachlosen
- Akuthilfe bei drohender Obdachlosigkeit
- Betreuung der städtischen Unterkünfte und Notschlafstellen (durchgehend geöffnet)
Kommunaler Beratungsdienst für Geflüchtete (KBG)
- Notfallberatung (Ruhrstraße) für alle Geflüchteten: Sicherstellung der materiellen Versorgung
- Tätigkeiten im Rahmen der Krisenintervention bei besonderen Problemlagen, Krankheit und Krisensituationen mit häuslicher Gewalt
- Bereithaltung von Dolmetschertätigkeit im Krisenfall
- Erstversorgung der Neuzuweisungen
Beistandschaften und Vormundschaften
- Telefonische Auskunft in Unterhaltsfragen und zur Vaterschaftsfeststellungen
- Auskunft zu Urkunds-Angelegenheiten
- Punktuelle Betreuung der bestehenden Vormundschaften
Unterhaltsvorschusskasse
- Auskünfte in Angelegenheiten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu bereits laufenden Fällen und zu möglichen Neuanträgen