Urteil nach Angriff auf Gerichtsvollzieherin

Der Angriff auf eine Gerichtsvollzieherin im Dezember in Mülheim zieht jetzt einen Strafbefehl nach sich. Das Amtsgericht hat den Angreifer in einem Schnellverfahren ohne mündliche Verhandlung zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt.


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Der Angreifer muss außerdem eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Dagegen hat er Einspruch eingelegt. Deswegen wird es in dem Fall Anfang Oktober eine Hauptverhandlung geben, heißt es vom Gericht. Der verschuldete Mann war Ende letzten Jahres im Treppenhaus auf eine Gerichtsvollzieherin und einen Mitarbeiter vom Schlüsseldienst losgegangen. Die Gerichtsvollzieherin wollte die Wohnung des Mannes öffnen lassen, um gegebenenfalls Eigentum pfänden zu können.

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