Stadt setzt Landesvorgaben um: Bars, Discos und Kinos geschlossen

Fast alle Freizeit- und Bildungsangebote bei uns werden eingestellt. Das hat das Land gestern beschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Stadt hat den Erlass heute für Mülheim umgesetzt. So bleiben ab morgen zum Beispiel Bars, Discos und Kinos in Mülheim geschlossen.

© lev dolgachov - stock.adobe.com

Restaurants und Bibliotheken dürfen nur unter strengen Auflagen öffnen. Sie müssen zum Beispiel die Kontaktdaten der Besucher erfassen und dürfen nur eine begrenzte Zahl an Gästen in den Laden lassen. Einkaufszentren wie das Forum oder das Rhein-Ruhr-Zentrum müssen den Zugang beschränken und dürfen nur Personen reinlassen, die sich für einen dringenden oder den täglichen Bedarf eindecken. Auch für Krankenhäuser und öffentliche Veranstaltungen gibt es strenge Auflagen und Verbote. Menschen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, dürfen bestimmte Einrichtungen wie Kitas oder Krankenhäuser nicht betreten.

Stichprobenartige Kontrollen durch die Stadt

Die Verfügung der Stadt gilt für alle genannten Betriebe und Einrichtungen - und zwar ab morgen (17. März). Die Stadt setzt bei der Umsetzung auf das Verständnis der Betroffenen. Sie kündigte aber auch an, stichprobenartig zu kontrollieren, ob die Angebote wirklich eingestellt sind bzw. die Auflagen eingehalten werden.

Die Verfügung der Stadt im Detail

Öffentliche Veranstaltungen

Alle öffentlichen Veranstaltungen sollen abgesagt werden. Das gilt zum Beispiel für Gottesdienste und andere Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften, aber auch für Demonstrationen, die allerdings nach einer individuellen Prüfung zugelassen werden können. Veranstaltungen, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für die Daseinsvorsorge wichtig sind, dürfen stattfinden - zum Beispiel der Wochenmarkt.

Rückkehrer aus Risikogebieten

Menschen, die aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren, dürfen folgende Bereiche nicht betreten:

  • Kitas und Schulen
  • Krankenhäuser und Tageskliniken
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Berufsschulen und Hochschulen

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Krankenhäuser, Reha-Betriebe und Pflegeeinrichtungen sollen folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Besuchsverbote oder Einschränkungen der Besuche (max. ein Besucher pro Bewohner pro Tag unter Auflagen)
  • Kantinen und Cafeterien schließen
  • öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge absagen

Freizeiteinrichtungen und Angebote

Folgende Freizeitangebote müssen geschlossen werden:

  • alle Schankwirtschaften (wie Shisha-Bars und Discos), Theater, Kinos und Museen
  • alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und Saunen
  • alle Volkshochschulen, Musikschulen oder Ähnliches
  • alle Sportvereine, Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • alle Spielhallen und Wettbüros
  • Prostitutionsbetriebe

Für Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Restaurants und Hotel-Gaststätten gelten folgende Auflagen:

  • Besucher müssen mit ihren Kontaktdaten erfasst werden
  • maximale Gesamtbesucherzahl (ein Gast pro 4qm Schankfläche)
  • Mindestabstand zwischen Tischen: 2 Meter
  • Aushänge über richtige Hygienemaßnahmen
  • Getränke dürfen nur in Einwegbehältern oder geschlossenen Flaschen ausgegeben werden - oder in Gläsern, die in einer Industriespülmaschine bei mind. 60 Grad gespült werden

Einkaufszentren und Einrichtungshäuser

Einkaufszentren, Einrichtungshäuser und ähnliche Einrichtungen müssen den Zugang beschränken. Kunden dürfen sich in den Einrichtungen nur aufhalten, um einen dringenden oder den täglichen Bedarf zu decken. Diese Auflage gilt für Einkaufszentren mit mehr als 15 einzelnen Geschäftsbetrieben.

Weitere Meldungen

skyline