Stadt reagiert auf Frage zu Kita-Beiträgen

Weil viele Kinder in Mülheim wegen der Coronavirus-Krise aktuell nicht in die Kita können, wünschen sich betroffene Eltern Rückerstattungen ihrer Beiträge. Laut unserer Stadt gibt es trotz der Schließungen keinen rechtlichen Anspruch darauf. Sie will sich aber dafür einsetzen, dass Verwaltung, Politik und Land die Vorgaben hier noch einmal bewerten, wenn die Krise vorbei ist.

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Das sagt die Stadt zur Mittagsverpflegung in den städtischen Kitas

Das Essensgeld beträgt im Jahr 1.026 Euro und ist in monatlichen Raten von 85,50 Euro zu zahlen. Kindern von Eltern, die einen MülheimPass haben, sowie im Einzelfall bei Bedürftigen (mit Gutachten des KSD), wird eine Ermäßigung gewährt. Sie zahlen 228 Euro im Jahr in monatlichen Raten von 19 Euro. Ab dem sechsten Fehltag hintereinander erfolgt quartalsweise eine Rückerstattung. Rechtsgrundlage ist die Satzung für die Einrichtungen des Jugendamtes. Erstattungen, die darüber hinaus gehen, müssten von Verwaltung und Politik bewertet werden. 

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