Sparkasse will nicht pauschal Gebühren erstatten

Die Sparkasse Mülheim erstattet ihren Kunden nicht pauschal die erhöhten Kontoführungsgebühren. Viele andere Banken machen das nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Frühjahr. Der hatte in einem Fall der Postbank entschieden: Wer bei angekündigten Gebührenerhöhungen keinen Widerspruch einlegt, sagt damit nicht automatisch "ja".

Für Verbraucherschützer ist deswegen klar, das Urteil gilt auch für alle anderen Banken. Darüber berichtet heute die WAZ. Die Sparkasse Mülheim hatte im Sommer angekündigt, dass sie die Urteilsbegründung zur möglichen Rückerstattung von zu viel gezahlten Kontogebühren erst mal genau prüfen wolle. Grundsätzlich wurde entschieden, dass es keine pauschale Gebührenerstattung gibt, heißt es jetzt laut Zeitung. Per 30. September habe man den Kunden aber wieder die alten Preise in Rechnung gestellt. Sie gelten bis zu Veröffentlichung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen - vermutlich in der nächsten Woche. Die rund 130 Seiten lange Information muss laut Sparkasse von 80.000 Kunden gelesen werden. Dann müssen sie aktiv zustimmen.

Die Commerzbank in Mülheim hat bereits erste Gebühren erstattet. Voraussichtlich ab Mitte Dezember starten dann umfangreiche Rückzahlungen. Nach dem Urteil des BGH holt die Commerzbank seit Mitte August die aktive Zustimmung ihrer Kunden zu Gebührenerhöhungen ein. Das Kreditinstitut hat, nach eigenen Angaben, rund 20.000 Kunden in Mülheim.

Auch die Sparda-Bank West hat ersten Mülheimer Kunden Gebühren zurückgezahlt, schreibt die WAZ. Gemessen an unserer Kundenanzahl haben aber nur sehr wenige das verlangt, sagt ein Sprecher. Die Sparda-Bank West hat in Mülheim rund 12.800 Kunden.

Die National-Bank hat ersten Kunden ebenfalls Gebühren erstattet. Sechs Mülheimer haben sich bei uns gemeldet und zwischen 15 und 30 Euro zurückbekommen, heißt es. Das Kreditunternehmen bittet seine Kunden seit Ende September um die aktive Zustimmung zu geänderten AGB.

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