Ruhrbahn kontrolliert Maskenpflicht

In Bussen, Bahnen und an Haltestellen in Mülheim gilt Maskenpflicht. Darauf macht die Ruhrbahn jetzt noch mal aufmerksam. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes, die seit gestern (1. September) gilt, schreibt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV auch weiterhin vor.

© Kerstin Kokoska/FUNKE Foto Services

Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro. Die Kontrolleure der Ruhrbahn selbst dürfen die Bußgelder nicht kassieren. Sie können jetzt aber eine sogenannte Drittanzeige machen. Das heißt, dass sie die Anzeige einfach ans Mülheimer Ordnungsamt weiterleiten. Das kümmert sich dann um die Geldstrafe. Kontrollen der Ruhrbahn haben ergeben, dass rund 95 Prozent der Fahrgäste sich an die Maskenpflicht halten.

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