Rezepte ohne Krankenkassenkarte möglich
Veröffentlicht: Mittwoch, 01.04.2020 14:12
Wer ein Rezept oder eine Überweisung vom Arzt braucht, muss seine Krankenkassenkarte in diesem Quartal erstmal nicht vorzeigen. Das ist eine Ausnahmeregel während der Corona-Pandemie, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen beschlossen hat. Sie gilt bis zum 30. Juni.
Ärzte können Rezepte zum Beispiel per Post zuschicken, wenn sie ihre Patienten aktuell nur telefonisch oder per Videoanruf betreuen. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient schon beim Arzt in Behandlung ist. Ausgenommen sind Seh- und Hörhilfen, weil vorher gemessen werden muss, wie gut der Patient sieht oder hört.
Versichertendaten aus Patientenkartei übernehmen
Eigentlich fängt heute ein neues Quartal an. Wenn wir zum Arzt gehen, müssen wir dann unsere Karte vorzeigen, damit der Arzt die Leistung abrechnen kann. In dieser Ausnahmesituation kann die Arztpraxis die Versichertendaten aus ihren Unterlagen übernehmen.