
© 2021 foto@luftbild-blossey.de
© 2021 foto@luftbild-blossey.de
Anzeige
Anwohner hatten sich über Dreck, Müll und Lärm bis spät in die Nacht beklagt. Polizei und Ordnungsamt konnten die Lage bislang nicht in den Griff bekommen. Deshalb gibt es für den Christinenpark eine Allgemeinverordnung, die verbietet sich am Wochenende zwischen 22 Uhr und 6 Uhr dort aufzuhalten. Das Verbot soll konsequent kontrolliert werden.
Anzeige