
© Martin Möller / Funke Foto Services
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medl
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Der Energieverbrauch wird darin den Zeiträumen mit normaler oder gesenkter Mehrwertsteuer zugeordnet. Kunden müssen nichts tun. Das passiert automatisch. Wer möchte, kann aber die Zählerstände heute zum 1. Juli und dann noch mal zum 31. Dezember online im Kundenportal eingeben. Damit ist eine genaue Abrechnung gewährleistet, sagt die medl. Ohne genaue Zählerstände muss der Energieversorger den Verbrauch schätzen. Alle Infos gibt es auch noch mal hier: https://medl.de/. Die Bundesregierung senkt ab heute die Mehrwertsteuer - und zwar bis Ende des Jahres. Das soll in der Corona-Krise die Wirtschaft wieder ankurbeln.
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