Neue Mieterschutzverordnung gilt nicht fürs Ruhrgebiet

Der Mieterbund NRW kritisiert die neue Schutzverordnung mit deutlichen Worten. Das Ruhrgebiet mit seinen fünf Millionen Einwohnern sei von den neuen Regeln ausgenommen.

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Seit gestern gilt die neue Mieterschutzverordnung. Sie regelt nur noch in 18 Gemeinden wichtige Aspekte der Mieterrechte. Darunter fallen Höchstgrenzen für die Miete oder die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Der Mieterbund ärgert sich, dass ausgerechnet die Städte im Ruhrgebiet nicht in dieser Liste auftauchen. Im Schatten von Corona streiche die Landesregierung das Mietrecht zusammen. Bauministerin Scharrenbach verteidigt die Maßnahme. Sie hofft, dass so neuer Wohnraum geschaffen wird.

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