Neue Maskenpflicht gilt ab heute

In den Bussen und Bahnen der Ruhrbahn müssen wir ab sofort medizinische Masken tragen. Das steht in der neuen Coronaschutzverordnung für NRW, die seit heute gilt. Mit den Masken können wir andere Fahrgäste und uns selbst besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.

© Oliver Mengedoht/FUNKE Foto Services

Als medizinische Masken gelten OP-Masken, FFP2-Masken und solche mit der Bezeichnung N95 oder KN95. Ausnahmen gelten für Kinder unter 14 Jahren, wenn ihnen die medizinischen Masken nicht passen und zum Beispiel zu groß sind. Dann dürfen sie weiter eine Alltagsmaske tragen. Die neue Maskenpflicht gilt nicht nur in Bussen, Bahnen und an Haltestellen, sondern auch in Geschäften, Arztpraxen und bei Gottesdiensten.

Hier gibt es alle Infos zur neuen Coronaschutzverordnung.

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