Kunstwerke auf Halden: Drohnenaufnahmen verstoßen gegen Urheberrecht
Veröffentlicht: Freitag, 25.10.2024 14:15
Bei der kommerziellen und teilweise auch privaten Verbreitung von Drohnenaufnahmen ist Vorsicht geboten. Kürzlich hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) dazu ein Urteil gefällt.

Dabei ging es um Luftbildaufnahmen von Kunstinstallationen. Die Drohnenbilder sollten für zwei Bücher mit Ausflugstipps zu Halden aus Überresten des Bergbaus im Ruhrgebiet genutzt werden. Doch das verstoße gegen das Urheberrecht, wie der BGH jetzt geurteilt hat. Für beide Reiseführer mussten knapp 2.700 Euro Lizenzgebühren und Schadensersatz für den Anwalt gezahlt werden.
Grund für das Urteil sind die Grenzen der "Panoramafreiheit". So ist es zum Beispiel erlaubt, Fotos und Videos von Wegen, Straßen oder Plätzen zu verbreiten, die die Allgemeinheit im öffentlichen Raum erreichen kann. Dabei sind keine Hilfsmittel erlaubt, die einen anderen Eindruck erwecken lassen. Und dazu gehören Drohnenaufnahmen. Denn diese bieten einen anderen Blickwinkel auf diese Orte als der Allgemeinheit zugänglich ist.
Privatpersonen müssen sich bei der Verbreitung von Fotos im Social Media, auch bei Drohnenaufnahmen, erst einmal keine Sorgen machen, gegen das Urheberrecht zu verstoßen, sagt der Vorstand der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Doch laut eines Rechtsanwaltes lasse sich das nicht so pauschal sagen, denn die Grenzen des Privaten seien im deutschen Urheberrecht nicht klar gezogen.