Kündigung durch Vermieter nicht möglich

Die Kita "Kindertraum" in Holthausen kann erst mal in ihren Räumen bleiben. Der Vermieter, eine Objektgesellschaft in Berlin, hatte der städtischen Einrichtung Anfang August fristlos gekündigt. Vorausgegangen war ein Streit um die Miete.

© Jörg Schimmel/FUNKE Foto Services

Die Stadt hatte einen Teil einbehalten, weil der Vermieter unter anderem ein Tor nicht reparieren und die Hecke nicht schneiden ließ. Das Rechtsamt hat den Vertrag geprüft, sagt die Stadt. Es hat festgestellt, dass dieser gar keine Kündigung durch den Vermieter zulässt - weder jetzt, noch in drei oder sechs Monaten. Der Vermieter kann höchstens eine Räumungsklage einreichen. Das würde sich aber einige Jahre hinziehen. So weit will es die Stadt nicht kommen lassen. Sie hat angekündigt, jetzt mit der Gesellschaft in Berlin nach einer Lösung zu suchen. In der Kita "Kindertraum" werden aktuell 65 Kinder betreut.

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