Klare Anweisungen

Die neue Regeln für Unternehmen in der Corona-Krise sorgen nach wie vor stellenweise für Verunsicherung. Daher weisen die meisten Städte im Revier im Internet ausdrücklich auf die landesweit geltenenden Anordnungen hin. Demnach ist der Betrieb von Gestronomiebetrieben - wie Restaurants, Kneipen und Cafes untersagt. Erlaubt ist aber die Belieferung von Speisen und Getränken und der Außer-Haus-Verkauf.

Mittlerweile sind auch die Friseur-Betriebe bei uns geschlossen, weil die Mitarbeiter den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1 Meter 50 nicht einhalten können. Supermärkte, Gartenbaumärkte, Gärtnereien und Floristen dürfen dagegen öffnen, wenn sie sich an die Regeln halten: Also Mindestabstand und Hygienestandarts. Verkaufsschlangen dürfen nicht entstehen. Lediglich der Verkauf von Lebensmitteln oder Drogerieartikeln, Gartenzubehör und Tierbedarf ist erlaubt. Öffnen dürfen ausserdem Kioske und Autowaschanlagen.     

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