Hubschrauber müssen mindestens eine Stunde fliegen

Neue Regeln am Flughafen Essen/Mülheim sollen unter anderem Hubschrauberflüge einschränken. Sie dürfen zu bestimmten Zeiten nur noch abheben, wenn sie mindestens eine Stunde lang in der Luft bleiben. Kürzere Flüge sollen damit automatisch wegfallen. Das hat die Bezirksregierung Düsseldorf entschieden.

© Martin Möller / Funke Foto Services

Die Geschäftsführung des Flughafens Essen/Mülheim hatte die Änderungen selbst beantragt, um mehr Transparenz zu schaffen und die Lärmbelästigung für Anwohner einzuschränken. Die Mindestflugdauer von einer Stunde gilt nicht nur für Hubschrauber, sondern auch für Flugzeuge bis 9.000 Kilo und Motorsegler - und zwar jeweils montags bis freitags vor 7 Uhr, zwischen 13 und 15 Uhr, außerdem nach Sonnenuntergang sowie samstags, sonntags und an Feiertagen vor 9 und nach 13 Uhr. Ausnahmen gibt es für besonders leise Maschinen.

Nach eigenem Ermessen hat die Bezirksregierung zusätzlich entschieden, dass gewerblicher Hubschrauberverkehr mit Passagieren, der weniger als 20 Minuten beträgt, grundsätzlich verboten wird. Auf Luftschiff "Theo" hat das alles keine Auswirkungen, heißt es weiter.

Die offiziellen Unterlagen zur Entscheidung werden in Kürze öffentlich ausgelegt. Vier Wochen später treten die neuen Regeln dann in Kraft. Anwohner kämpfen seit Jahren vor Gericht wegen der hohen Belastung durch den Flugbetrieb am Flughafen Essen/Mülheim. Deswegen hatte die Bezirksregierung Düsseldorf den Hubschrauberbetrieb schon 2015 weiter eingeschränkt. 

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