Grillverbot: Keine einheitliche Regelung

Viele Städte im Ruhrgebiet verschärfen zurzeit die Regelungen rund um öffentliches Grillen. Grund dafür sind die trockene Hitze und die hohe Brandgefahr.

© Michael Schwalm / FUNKE Foto Services

Der sogenannte Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes steigt in den meisten Städten bis Mittwoch auf die zweithöchste Warnstufe. In Bochum greift ein Grillverbot für öffentliche Flächen schon bei Stufe 3, in Duisburg oder Gelsenkirchen ab Stufe 4. Landesweit gibt es keine einheitliche Regelung. In vielen Städten, wie z.B. Oberhausen und Mülheim ist das Grillen in öffentlichen Parks sowieso untersagt. Nur an wenigen ausgewiesenen Stellen dürfen Grillanlagen nach Anmeldung angemietet oder genutzt werden.

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