Hitzefrei? Schulleitungen entscheiden

An vielen Schulen im Ruhrgebiet greifen ab sofort Regelungen rund um "Hitzefrei". Eine zentrale Ansage dazu gibt es nicht.

© Kerstin Kokoska/FUNKE Foto Services

Die Schulleitungen entscheiden, ob etwas gemacht wird und was. Hitzefrei kann gelten für Grundschulen und die Klassen 5 bis 10. Maßgeblich ist die Raumtemperatur in den Klassenräumen. I.d.R. werden Maßnahmen ab 27 Grad, häufig auch schon ab 25 Grad ergriffen. Ein beliebtes Mittel sind sogenannte Kurzstunden. Das bedeutet, dass der Unterricht stattfindet, die Schulstunden aber auf 30 Minuten verkürzt werden. Der Unterricht ist dann meist zur Mittagszeit durch. Die Schulleitung muss die Betreuung der Kinder sicherstellen und die Eltern informieren. Bis einschließlich Klasse 6 dürfen Kinder ohne Absprache nicht einfach so nach Hause geschickt werden.

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