Formfehler: Alter Bußgeldkatalog gilt wieder

Die Stadt Mülheim hat sich noch nicht entschieden, ob sie einkassierte Führerscheine wieder zurück gibt. Hintergrund ist ein Formfehler im neuen Bußgeldkatalog. Er ist vermutlich rechtswidrig. Das könnte dann auch für die Strafen gelten, die seit Ende April wegen Verkehrsverstößen verhängt wurden.

Eine Politesse stellt einem Parksünder ein Bußgeld aus (Symbolbild).
© Daniel Hohlfeld/Fotolia.com

Die Stadt wartet jetzt auf eine Empfehlung des NRW-Innenministeriums dazu. Diese soll es am Freitag geben. Wie viele Verkehrsverstöße sich nach neuer Straßenverkehrsordnung in Mülheim schon angesammelt haben, kann die Stadt noch nicht sagen. Fest steht aber: Die Änderungen bedeuten einen großen Verwaltungsaufwand. Außerdem verliert die Stadt die Einnahmen aus den Bußgeldern. Wie in vielen anderen Bundesländern auch gilt in NRW jetzt erst mal wieder der alte Bußgeldkatalog.


Weitere Meldungen

skyline