Feuerwerks-Werbung in der Mülheimer Woche ungültig

Die Feuerwerkswerbung in der Mülheimer Woche ist ungültig. Darauf hat das Anzeigenblatt hingewiesen. Feuerwerkskörper dürfen wegen der Corona-Schutzverordnung aktuell nicht verkauft werden. Die Werbung konnte allerdings nicht mehr ausgetauscht werden, weil die Prospekte eine lange Vorlaufzeit haben.

© Julia Tillmann/FUNKE Foto Services

Ein Böllerverbot für öffentliche Plätze gibt es in Mülheim nicht. Die Stadt hofft aber, dass die Mülheimer von sich aus aufs Böllern verzichten und sich an die Kontaktbeschränkungen halten. Unsere Nachbarstadt Oberhausen hat heute das Feuerwerk auf vier Plätzen verboten. Dort hat die Inzidenz den NRW-Höchstwert von 342 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.

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