
© Radio Sauerland/Zidi
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Aktuell bekommen Beschäftigte in Kurzarbeit 60, beziehungsweise 67 Prozent ihres Nettogehalts. Betriebe kriegen allerdings wegen der Corona-Krise und neuer Regelungen für Kurzarbeit jetzt einfacher und schneller Unterstützung, Dabei werden ihnen Sozialversicherungsbeiträge erstattet. So entfallen sämtliche Lohnkosten, heißt es vom DGB als Begründung für die Forderung.. „Einen Teil der Entlastung bei den Lohnkosten sollten die Arbeitgeber verpflichtend an die Beschäftigten weitergeben müssen, um deren Einkommen aufzustocken", so ein Sprecher.
Generell hält der DGB Kurzarbeit für sinnvoll, weil es helfe, Einbrüche zu überbrücken und Beschäftigung zu sichern. Aber gerade Beschäftigte mit kleinem Einkommen würden davon hart getroffen.
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