Besuche in Pflegeheimen ab Sonntag erlaubt

Das Land lockert die Besuchsregeln unter anderem für Altenheime. Seit dem 17. März durften Angehörige und Freunde nicht mehr zu Besuch kommen. Das wird ab Sonntag wieder unter Auflagen möglich sein.

© Socrates Tassos / FUNKE Foto Services

"Diese Maßnahmen waren angesichts der besonders schutzbedürftigen Personengruppe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen nötig", heißt es vom Land. Ein weiteres Ziel: Corona-Infektionsketten unterbrechen und verfolgen. Auch in Mülheim können Seniorenheime ab Sonntag nun wieder Besuche erlauben. Sie müssen allerdings zahlreiche Auflagen erfüllen und Voraussetzungen schaffen. Voraussichtlich werden deshalb nicht direkt am Sonntag gleich in allen Heimen Besucher zugelassen.

Lange Liste an Schutzmaßnahmen für die Risikogruppe

  • Besuche mit bis zu zwei Personen können in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen stattfinden (umgebaute Terrassen / Zelte o. Ä.).
  • Bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen (Schutzmaterial, Personal, Begleitung bzw. Einweisung) sind Besuche von in Ausnahmefällen bis zu zwei Personen innerhalb der Einrichtung in einem separaten Raum möglich; in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind bei entsprechenden Schutzmaßnahmen auch Besuche auf Einzelzimmern von höchstens zwei Personen zuzulassen.
  • Sofern es aus ethisch-sozialen oder medizinischen Gründen geboten ist, kann der Besuch einer Einzelperson auch innerhalb der Einrichtung im Bewohnerzimmer erfolgen.
  • Die Besuchsdauer ist je Bewohnerin / Bewohner auf höchstens zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt.
  • Eine strikte Vermeidung von Besuchen durch infizierte Personen / Kontaktpersonen und Personen mit Erkältungssymptomen durch Screening der Besucherinnen und Besucher im Sinne des RKI. In besonderen Konstellationen kann davon abgewichen werden, z. B. in der Sterbephase.
  • Jeder Besuch muss registriert (Name der Besucherin / des Besuchers, Datum des Besuchs, besuchte Heimbewohnerin / besuchter Heimbewohner) und einem Kurzscreening unterzogen werden.
  • Erstellung eines Hygiene-/Besucherkonzeptes durch die Einrichtungen unter Einbezug des Beirats der Bewohnerinnen und Bewohner sowie unter Berücksichtigung der RKI Empfehlungen „Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen vom 24.04.2020". Dieses Konzept ist mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie ihren Angehörigen zu kommunizieren und spätestens nach drei Wochen der zuständigen WTG-Behörde zur Kenntnis zuzuleiten.
  • Eine Möglichkeit zu weitergehenden Einzelfallentscheidungen durch die Einrichtungsleitungen soll eingeräumt werden.
  • Ein von der grundsätzlichen Zulassung von Besuchen im Einzelfall abweichendes ggf. für die gesamte Einrichtung ausgesprochenes Besuchsverbot bedarf einer Zustimmung der WTG-Behörde.

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