Bei Regel-Verstoß 100 Euro Bußgeld

Wer sich bei den aktuellen Glühwein-Wanderungen nicht an die Corona-Regeln hält, zahlt ein Bußgeld. Die NRW-Landesregierung hat auf den neuen Trend reagiert, auf einem Spaziergang von Lokal zu Lokal zu ziehen und sich einen Glühwein-To go mitzunehmen.

© Bastian Haumann/FUNKE Foto Services

Der darf laut Coronaschutzverordnung nicht im Umkreis von 50 Metern des Verkaufsstandes getrunken werden. Das scheinen viele aber zu ignorieren. Es soll letztes Wochenende bei verschiedenen Glühwein-Wanderungen im Ruhrgebiet feuchtfröhliche Treffen gegeben haben. Das NRW-Gesundheitsministerium hat deswegen den Bußgeldkatalog erweitert: Bei Verstoß gegen die 50-Meter-Regel drohen 100 Euro Bußgeld. Auch in Mülheim hat es letztes Wochenende eine Glühwein-Wanderung gegeben - allerdings ohne Auffälligkeiten. Das Fair1-Heim aus Saarn als Organisator überlegt, die Aktion am Wochenende zu wiederholen.

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