Ausgangssperre gilt ab Mitternacht

Mülheim setzt ab Mitternacht die bundesweite Notbremse um. Bei uns in der Stadt liegt der Corona-Inzidenzwert schon länger nicht nur über 100, sondern sogar über 200. Das heißt, dass bei uns ab Mitternacht (23. auf den 24.4.) eine Ausgangssperre greift.

Bis 5 Uhr früh müssen wir Zuhause bleiben. Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn wir zur Arbeit müssen, Pflegebedürftige betreuen oder Tiere versorgen. In den folgenden Tagen gilt die Ausgangssperre dann immer schon ab 22 Uhr. Bis Mitternacht ist es dann aber noch erlaubt, allein Sport zu treiben - also beispielsweise Joggen zu gehen.

Mit der Notbremse werden auch die Kontaktbeschränkungen verschärft. Es darf sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.

Schulen und Kitas

Für Schulen und Kitas in Mülheim gilt ein neuer Grenzwert. Der liegt bei 165. Deswegen bleiben in Mülheim die Schulen weiter geschlossen. Nur Abschlussklassen dürfen vor Ort lernen oder Prüfungen ablegen. Außerdem gibt es eine Notbetreuung. Betroffen sind jetzt auch die Kitas. Sie dürfen den sowieso schon eingeschränkten Regelbetrieb nicht weiter anbieten, sondern nur noch eine Notbetreuung.

Einzelhandel

Die Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben in Mülheim weiterhin geöffnet. Dazu zählen unter anderem Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen oder Babyfachmärkte. Alle andern Geschäfte müssen wegen der hohen Inzidenz bei uns in der Stadt schließen. Das gilt ab einer Inzidenz, die an drei aufeinander folgenden Tagen über 150 steigt. Damit ist ab morgen (24.4.) nur noch "Click&Collect" möglich - also die Ware online oder telefonisch vorbestellen und dann abholen. Außerdem dürfen ab morgen nicht mehr so viele Kunden wie bislang in die Supermärkte und Geschäfte, die noch offen haben. Die Zahl wird deutlich begrenzt. Wer einkaufen gehen will, sollte das am besten allein machen und möglichst nicht zu den Stoßzeiten.

Friseure und Fußpflege

Friseure und Fußpflege bleiben weiter geöffnet. Kunden müssen aber eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test mitbringen. Es darf nicht älter als 24 Stunden sein. Darüberhinaus müssen Kunden genauso wie Dienstleister eine FFP2- oder eine vergleichbare Maske tragen. Eine OP-Maske reicht nicht aus.

Busse und Bahnen

Die Pflicht zum Tragen von FFP2- oder vergleichbaren Masken gilt ab morgen auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr - also zum Beispiel in den Bussen und Bahnen der Ruhrbahn sowie an den Haltestellen.

Die Regeln der gesetzlichen Notbremse muss Mülheim erst mal bis zum 30. Juni umsetzen. Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz in Mülheim an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter den Wert von 100, können die strengen Vorgaben zwei Tage später ausgesetzt werden.

Über die Notbremse in Mülheim und die neuen geltenden Regeln informiert die Stadt auch noch mal auf ihrer Internetseite.

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