Am Stadthafen Hinsetzen ist ab sofort verboten

In Mülheim gelten seit heute (29.3.) neue Corona-Regeln. Die Stadt hat sie mit dem Gesundheitsministerium abgesprochen, um die hohen Zahlen in den Griff zu bekommen.

© Martin Möller/FUNKE Foto Services

Damit gilt ab sofort ein "Verweilverbot" auf dem Rathausmarkt und auf den Stufen im Stadthafen an der Ruhrpromenade. Das heißt, dass wir zwar dort lang laufen, aber uns nicht mehr hinsetzen dürfen. Das haben in den letzten Wochen zu viele gemacht und sich dabei nicht an die Corona-Regeln gehalten, sagt die Stadt. Außerdem ist es jetzt überall da, wo Maskenpflicht besteht, verboten, was zu essen oder zu trinken. Das gilt unter anderem in den Einkaufsstraßen der Innenstadt, aber auch in Bereichen der Stadtteile, in denen das Tragen einer Maske vorgeschrieben ist. Zu viele haben einen Snack in der Hand ausgenutzt, ihre Maske nicht tragen zu müssen, begründet die Stadt den Schritt. Mülheim sperrt außerdem jeweils ab 18 Uhr alle öffentlichen Spielplätze. Das soll helfen, dass sich dort abends keine Jugendlichen mehr treffen.

Geschäfte bleiben geöffnet

Damit setzt Mülheim ab sofort zwar strengere Corona-Regeln um, eine richtige "Notbremse", wie sie eigentlich bei einer Inzidenz über 100 kommen sollte, ist das aber nicht. Wer möchte, kann nämlich in Mülheim weiter einkaufen gehen. Die Stadt darf die Geschäfte offen lassen, wenn sie Bürgern genügend Schnelltests anbieten kann. Und das ist bei uns der Fall. Das NRW-Gesundheitsminiterium hat dafür grünes Licht gegeben. Das heißt: Wer einen Termin ausmacht und einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen kann (nicht älter als 24 Stunden), darf weiter in Geschäften einkaufen gehen. Das gilt auch für den Besuch von Ausstellungen, Museen oder Zoos oder Terminen für "körpernahe Dienstleistungen" zum Beispiel bei der Kosmetikerin. In Mülheim liegt die Inzidenz heute (29.3.) bei 134,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen.

Hier sind noch mal die neuen Corona-Regeln für Mülheim aufgelistet.

Hier gibt es alle Infos zur aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW - inklusive "Corona-Notbremse".


Anmerkung: Die Verordnung erlaubt auch "bestätigte Selbsttests". Damit ist gemeint, dass Geschäfte ihren Kunden vor Ort anbieten können, einen Schnelltest zu machen, dessen Ergebnis sie auch kontrollieren. Es ist aber unklar, ob es überhaupt Läden gibt, die ihren Kunden so ein Angebot machen.

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