Ab sofort 2G im Freizeitbereich und 3G auf der Arbeit
Veröffentlicht: Mittwoch, 24.11.2021 07:05
In ganz NRW und damit auch hier bei uns in Mülheim gilt ab heute 2G im Freizeitbereich. Das gibt die neue Coronaschutzverordnung vor. Damit dürfen ab sofort nur noch Geimpfte oder Genesene zum Beispiel ins Kino, in Ausstellungen, in Konzerte, in Zoos, Schwimmbäder oder Freizeitparks. Das gilt auch für den Besuch von Amateursportveranstaltungen und Weihnachtsmärkten.
Wo Menschen besonders eng zusammenkommen gilt sogar 2G-plus - beispielsweise in Discos, Bars oder bei Karnevalssitzungen im Saal. Das heißt, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen müssen.
3G-Regelung
Einiges wird nicht ganz so streng geregelt. Es gilt zum Beispiel 3G beim Friseur, bei Trauungen, Beerdigungen, städtischen Sitzungen - wenn also die Bezirksvertretungen oder der Rat zusammenkommen, bei Messen oder in Hochschulen. Die 3G-Regelung gilt ab heute übrigens auch beim Bus- und Bahnfahren. Und auch auf der Arbeit. Der Chef darf nach unserem Status fragen - also ob wir geimpft, genesen oder getestet sind und muss dafür einen Nachweis verlangen. Wer nicht geimpft ist, muss jeden Tag einen negativen Test einer offiziellen Teststelle vorlegen. Der darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ergebnisse von PCR-Tests sind 48 Stunden gültig.
Bußgelder
Ab sofort sollten wir immer einen Nachweis dabei haben, sonst wird´s nämlich teuer. NRW hat die Bußgelder für alle angezogen, die sich nicht an die Corona-Regeln halten. Wer zum Beispiel die G-Regeln einfach ignoriert, zahlt 250 Euro. Veranstalter oder Gastronomen, die Nachweise - zum Beispiel im Restaurant oder beim Konzert - nicht kontrollieren, zahlen 2.000 Euro. Wer seine Maske nicht trägt, obwohl Maskenpflicht gilt, bekommt dafür ab sofort ein Bußgeld von 250 Euro - bislang waren es in NRW 50 Euro. Ein gefälschter Testnachweis bringt zwischen 2.000 und 5.000 Euro - bislang waren es 1.000 Euro.