Wer im Freien arbeitet braucht besonderen Schutz

Die Gewerkschaft IG BAU in Mülheim warnt „Draußen-Jobber“ vor der Berufskrankheit Hautkrebs. Wer zum Beispiel als Gerüstbauer oder Landschaftsgärtner an den heißen Tagen ständig der Sonnenstrahlung ausgesetzt ist, sollte durch seinen Arbeitgeber gesondert geschützt werden. In Mülheim sind in Agrar- und Bauwirtschaft laut Arbeitsagentur derzeit etwa rund 2200 Menschen beschäftigt.

© IG BAU

Die Unternehmen müssten den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der heißen Jahreszeit ernst nehmen, fordert die Gewerkschaft. Die Zahl der Hitzetage nimmt durch den Klimawandel seit Jahren ständig zu. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) meldete allein im vergangenen Jahr bundesweit etwa 2600 Verdachtsanzeigen für weißen Hautkrebs bei Beschäftigten. Wer im Beruf ständiger UV-Einstrahlung ausgesetzt ist, schädigt seine Haut schon lange bevor ein Sonnenbrand zu erkennen ist. Deshalb gilt der weiße Hautkrebs seit 2015 als eine anerkannte Berufskrankheit bei „Draußen Jobbern“.

Schutz vor UV-Strahlung

Zwischen 12 und 14 Uhr sollte der Großteil der Arbeiten in den Schatten verlegt werden, rät die Gewerkschaft. Wichtig sei außerdem, möglichst viele Körperteile mit Kleidung zu bedecken. „Ein am Helm fixierter Nackenschutz ist eine Kleinigkeit, die aber viel bringt“, so der IG BAU-Vorstand. Und bei Temperaturen um die 30 Grad darf die Mittagspause auch einmal länger dauern. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihr Personal vor Gesundheitsgefahren im Job zu schützen. Außerdem sollte sich jeder Beschäftigte selbst mit Sonnencreme, Kleidung und genügend Wasser schützen.

skyline