Tipps zum Kindergeld für Volljährige

Die Agentur für Arbeit gibt aktuell viele Tipps rund um das Kindergeld. Dabei geht es um Kinder, die 18 Jahre und älter sind. Auch dann kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

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Dazu gehört eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum. Da es nach dem Schulende in der Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, heißt es. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste kann Kindergeld gezahlt werden. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, während es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet, sagt die Arbeitsagentur. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen. Wichtig sei immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So könnten die Zahlungen aufrechterhalten werden. Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden. Telefonisch ist die Familienkasse montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar.


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