Ratssitzung: Abgabeverbot für Lachgas beschlossen
Veröffentlicht: Donnerstag, 15.05.2025 18:56
Der Rat der Stadt Mülheim verbietet Verkauf und Abgabe von Lachgas an Minderjährige. Die Regelung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt in Kraft (ab dem 31.5.) und ist bis vorerst Ende 2027 befristet.

Damit zieht Mülheim mit Städten wie Dortmund und Essen gleich und greift einer möglichen Regelung auf Bundesebene vor. Lachgas wird zunehmend von Jugendlichen und auch Kindern konsumiert. Die Kartuschen sind ohne Altersnachweis frei verkäuflich. Angeboten werden sie auch mit verschiedenen Geschmacksrichtungen wie Erdbeere oder Mango. Gesundheitsexperten warnen, dass die Folgen von Lachgaskonsum gerade für junge Menschen sehr schädlich sein können. Angefangen von Schwindel, Übelkeit oder Bewusstlosigkeit bis hin zu Lähmungen oder auch Nerven- und Hirnschäden. Konsumiert wird Lachgas, weil es einen kurzzeitigen Rauschzustand hervorrufen kann. Gerade durch TikTok-Videos wird das Thema in sehr junge Gruppen hereingetragen.