Hundewurf-Prozess hat Nachspiel

Der Mann, der eine Hündin in die Ruhr in Mülheim warf, hat Berufung gegen seine Haftstrafe eingelegt. Das hat das Amtsgericht bestätigt. Der Mann darf in der zweiten Instanz vor dem Landgericht darauf hoffen, dass die in Mülheim verhängten sechs Monate Freiheitsstrafe vielleicht doch zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Amtsgericht hatte Ihn wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.

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Die Hündin soll beim Wurf von der Schlossbrücke noch gelebt haben. Spaziergänger hatten sie nur noch tot aus dem Wasser ziehen können. Gegen den Hundehalter wurde bereits ein Verfahren für ein Tierhalte- und Betreuungsverbot eingeleitet. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe aus Mitleid gehandelt, um dem Tier weiteres Leiden zu ersparen. Der Vorfall hatte Ende vergangenen Jahres über Mülheims Grenzen hinaus für Entsetzen gesorgt.

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