Erste Not soll gelindert werden

Wer bei uns in Mülheim durch das Hochwasser Schäden erlitten hat, kann ab jetzt Soforthilfen bei der Stadt beantragen. Dazu gehören Mülheimer, Unternehmen, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte.

© Frank Steinfort/Stadt Mülheim

Nötig ist ein glaubhafter Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem durch die Unwetterkatastrophe betroffenen Bereich. Außerdem müssen Betroffene erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nicht durch Versicherungen abgedeckt wird. Unterstützt werden Mülheimer, die durch das Hochwasser von existenzieller Not betroffen sind. Es gibt einen Sockelbetrag von 1.500 Euro plus 500 Euro für jede weitere Person aus dem Haushalt. Eine ähnliche Regelung gilt für Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler. Nach einer Prüfung sollen die Soforthilfen zeitnah überwiesen werden. Anträge können unter anderem an buergeragentur@muelheim-ruhr.de gestellt werden.

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