Besondere Pflichten als Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen im Fall von Kündigungen auch in der Corona-Krise einige Dinge beachten. Darauf weist die Arbeitsagentur für Oberhausen und Mülheim hin.

Für Mitarbeiter gilt ein besonderer Kündigungsschutz. In bestimmten Fällen müssen Arbeitgeber deshalb vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen, dass sie Mitarbeiter entlassen. Das diene in erster Linie dem Arbeitnehmerschutz und gelte für Voll- und Teilzeitkräfte und für geringfügig Beschäftigte, so die Arbeitsagentur.

Entlassungen schriftlich anzeigen müssen Betriebe mit mehr als 21 Mitarbeitern. Und zwar sobald mehr als sechs Arbeitnehmer gekündigt werden sollen. Die genaue Staffelung und ein Infoblatt der Arbeitsagentur gibt es hier. Betriebe mit weniger als 21 Beschäftigten müssen Entlassungen nicht anzeigen.

Arbeitnehmer dürfen im Fall einer Kündigung für mindestens einen Monat weiterarbeiten und der Arbeitgeber muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.


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