Arbeitsgericht: Schwerer Fehler rechtfertigt fristlose Kündigung

Einer Krankenschwester von der Uniklinik in Essen ist fristlos gekündigt worden, weil sie einen Patienten in Lebensgefahr gebracht haben soll. Das war rechtens so, hat jetzt ein Arbeitsgericht in erster Instanz entschieden. Dort hatte sich die Krankenschwester gegen den Rauswurf wehren wollen - allerdings ohne Erfolg.

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Die Frau soll im Sommer einem Patienten eine viel zu hohe Dosis von einem starken Schmerzmittel gegeben haben. Der Mann wurde gerettet, aber er hätte aufgrund der Dosis auch sterben können, hieß es vom Uniklinikum. Unstrittig war vor Gericht, dass es in der Krankenakte einen Fehler gab, die verordnete Dosis war falsch angegeben. Darauf sei die Frau aber extra hingewiesen worden, sagte die Uniklinik. Die gekündigte Krankenschwester kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

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