3G-Regelung für Schüler in Weihnachtsferien

Mülheimer Schüler brauchen zum Bus- und Bahnfahren in den Weihnachtsferien einen 3G-Nachweis. Das ist nötig, weil in den Weihnachtsferien keine regelmäßigen Coronatests in den Schulen gemacht werden können, sagt die Ruhrbahn. Dafür hat NRW die Coronaschutzverordnung angepasst.

© Martin Möller/FUNKE Foto Services

Der Schülerausweis reicht bis einschließlich 9. Januar für die öffentlichen Verkehrsmittel als Nachweis nicht aus. Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche müssen für´s Bus- und Bahnfahren geimpft, genesen oder aktuell getestet sein und das auch belegen können, wenn sie kontrolliert werden.

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