Supermärkte dürfen jetzt auch sonntags aufmachen

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat entschieden: Supermärkte, Apotheken und der Großhandel dürfen jetzt auch an Sonn- und Feiertagen aufmachen - und zwar von 13 bis 18 Uhr. Das gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

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Die Regelung gilt für alle Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken sowie Geschäfte des Großhandels. Gemischtwarenläden dürfen lediglich Lebensmittel, Drogerieartikel, Tierbedarf sowie Zeitschriften zum Kauf anbieten. Die Stadt hatte gestern schon strenge Auflagen für Einkaufsläden, Shopping Malls und Spielplätze beschlossen.

Restaurants können einen Lieferservice anbieten

Auch für Restaurants gibt es strenge Auflagen. Sie dürfen zum Beispiel nur noch eine begrenzte Zahl an Gästen ins Restaurant lassen. Außerdem dürfen sie nur noch von 6 bis 15 Uhr öffnen. Nach 15 Uhr können Restaurants vorbestellte Speisen und Getränke ausliefern. Trinkhallen dürfen nur noch durchs Fenster verkaufen und müssen sicherstellen, dass es keine Warteschlangen gibt und sich keine Kunden vor der Trinkhalle aufhalten.

Stadt Mülheim kündigt Kontrollen an

Das Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig, ob sich alle Geschäfte, Gaststätten und weitere Einrichtungen an die Auflagen und Regeln halten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Das kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

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