
Anzeige
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Heimtücke und Mordlust vor. Sie hält ihn für eingeschränkt schuldfähig, weil er an Schizophrenie leidet. Deswegen droht ihm statt einer Gefängnisstrafe die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. Der 28-Jährige hat durch seine Verteidigerin erklären lassen, dass er sich nicht mehr an die Tat erinnert. Der Tod der Frau tue ihm leid. Angesetzt sind drei weitere Verhandlungstage - der letzte am 31. Januar.
Anzeige